AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Elektrokontrollen, Messungen und Beratungsleistungen der Normex Elektrokontrollen GmbH, Breitacher 4, 8493 Saland («Normex»). Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung haben Vorrang.
2. Anfrage, Auftrag und Termin
Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Dies gilt auch für einen im Formular angegebenen Wunschtermin. Ein Auftrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberschaft eine Offerte annimmt oder beide Parteien den Auftrag ausdrücklich vereinbaren. Normex bestätigt den Ausführungstermin separat. Bei Bestellungen durch eine Immobilienverwaltung ist anzugeben, in wessen Namen der Auftrag erteilt wird und an wen die Rechnung zu richten ist.
3. Leistungen, Preise und Einsatzpauschalen
Die Offerte oder Auftragsbestätigung bezeichnet das Objekt, die vereinbarten Leistungen und den Preis in Schweizer Franken. Für jeden Kontrollauftrag berechnet Normex pro Einsatztag vor Ort CHF 30.– für Messgeräte und CHF 35.– für das Servicefahrzeug, insgesamt CHF 65.– pro Auftrag und Einsatztag. Bei einem mehrtägigen Auftrag fallen die Pauschalen an jedem Einsatztag vor Ort an. Für reine Büroarbeit fällt keine Tagespauschale an.Normex weist die Pauschalen, vereinbarte Rabatte, eine allfällige Mehrwertsteuer und den Gesamtpreis in der Offerte aus. Werden zusätzliche Arbeiten erforderlich, informiert Normex die Auftraggeberschaft vor der Ausführung über den Umfang und die voraussichtlichen Kosten.
4. Einsatz von Partnerkontrolleuren
Normex entscheidet, ob sie den Auftrag selbst ausführt oder dafür qualifizierte Partnerkontrolleurinnen und Partnerkontrolleure beizieht. Die eingesetzten Personen müssen die für die jeweilige Kontrolle erforderlichen Berechtigungen und Unabhängigkeitsanforderungen erfüllen. Normex bleibt die vertragliche Ansprechstelle der Auftraggeberschaft.
5. Zugang zum Objekt und Abrechnung nach Aufwand
Die Auftraggeberschaft sorgt dafür, dass die vereinbarten Räume, Verteilungen und Anlageteile zum bestätigten Termin zugänglich sind. Ist für den Zutritt eine Ansprechperson erforderlich, stellt die Auftraggeberschaft sicher, dass diese zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort oder wie vereinbart erreichbar ist. Besonderheiten wie verschlossene Technikräume, Alarmanlagen oder betrieblich kritische Stromkreise sind Normex vorab mitzuteilen.Kann Normex die Arbeiten trotz vereinbarungsgemässem Erscheinen aus einem von der Auftraggeberschaft zu vertretenden Grund nicht beginnen oder fortsetzen, nimmt Normex nach Möglichkeit vor Ort Kontakt auf. Dies gilt beispielsweise, wenn ein erforderlicher Schlüssel fehlt oder die vereinbarte Ansprechperson den Zugang nicht ermöglichen kann. Normex dokumentiert die tatsächlich angefallene Einsatz- und Wartezeit und verrechnet sie in Regie zum vorab vereinbarten Stundenansatz. Hinzu kommen die Einsatzpauschalen gemäss Ziffer 3. Für denselben Ausfall wird keine zusätzliche Absagepauschale erhoben.
6. Terminabsagen und besondere Umstände
Eine Absage ist kostenlos, wenn sie Normex mindestens 24 Stunden vor dem bestätigten Termin erreicht. Massgebend ist der Eingang der Mitteilung bei Normex. Absagen sind per E-Mail oder telefonisch möglich.Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem bestätigten Termin beträgt die Ausfallpauschale 10 % des vereinbarten Auftragswerts, mindestens CHF 50.– und höchstens CHF 150.–. Sie dient dem Ausgleich des durch die kurzfristige Absage entstandenen Ausfalls. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Nutzung des reservierten Zeitfensters werden berücksichtigt. Der Auftraggeberschaft steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.Bei Krankheit, Notfällen oder anderen besonderen Umständen bespricht Normex die Situation mit der Auftraggeberschaft. Die Parteien können einen Ersatztermin, eine reduzierte Gebühr oder einen Verzicht auf die Gebühr vereinbaren.
7. Kontrollergebnisse und Nachkontrollen
Normex dokumentiert die Ergebnisse für die geprüften Anlageteile und informiert die Auftraggeberschaft über festgestellte Mängel. Die Auftraggeberschaft veranlasst die Behebung durch einen dazu berechtigten Installationsbetrieb. Ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa) vereinbart, stellt Normex diesen aus, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob eine Nachkontrolle im Preis enthalten ist, ergibt sich aus der Offerte. Andernfalls vereinbaren die Parteien die Kosten vor dem weiteren Einsatz.
8. Zahlungsfrist
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
9. Haftung und anwendbares Recht
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Kontakt
Fragen zu einem Auftrag, Terminabsagen und Beanstandungen richten Sie bitte an die Normex Elektrokontrollen GmbH, Breitacher 4, 8493 Saland. Sie erreichen uns per E-Mail unter i.tas@normex-elektrokontrollen.ch oder telefonisch unter 076 494 19 49. Bitte geben Sie die Objektadresse und, falls vorhanden, die Auftragsnummer an.
