
Elektrische Sicherheit braucht regelmässige Aufmerksamkeit. Wir begleiten Sie von der Aufforderung Ihrer Netzbetreiberin über die Kontrolle vor Ort bis zum Sicherheitsnachweis (SiNa) – sorgfältig, verständlich und mit klaren Absprachen.
SICHERHEIT · KLARHEIT · BEGLEITUNG
Ablauf der periodischen Kontrolle

Von der Aufforderung bis zum Sicherheitsnachweis
01 · Aufforderung erhalten
Ihre Netzbetreiberin fordert Sie in der Regel mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. Als Eigentümerin oder Eigentümer veranlassen Sie die Kontrolle rechtzeitig.
02 · Kontrolle beauftragen und vorbereiten
Senden Sie uns die Aufforderung und, soweit vorhanden, den letzten SiNa sowie die Installationsunterlagen. Gemeinsam klären wir Umfang, Termin und Zugang zu den Räumen. Erforderliche Stromunterbrüche sprechen wir vorgängig mit Ihnen ab.
03 · Elektrische Installation prüfen
Bei der Kontrolle vor Ort werden die Installation besichtigt, Schutzmassnahmen geprüft und die erforderlichen Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und mit Ihnen besprochen.
04 · Allfällige Mängel beheben lassen
Festgestellte Mängel erhalten Sie in einem verständlichen Bericht. Die Behebung beauftragen Sie bei einem berechtigten Elektroinstallationsunternehmen. Kontrolle und Mängelbehebung bleiben unabhängig voneinander. Gefährliche Mängel müssen unverzüglich behoben werden.
05 · Abschluss und SiNa
Nach mängelfreiem Abschluss beziehungsweise bestätigter Mängelbehebung und gegebenenfalls erforderlicher Nachkontrolle wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Sie erhalten den SiNa; die Zustellung an die Netzbetreiberin wird mit Ihnen abgestimmt. Für die fristgerechte Einreichung bleibt der Eigentümer verantwortlich.
Gemäss NIV: Fristen und Fristverlängerung
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) regelt die periodische Kontrolle. Entscheidend ist die fristgerechte Einreichung des Sicherheitsnachweises – ein vereinbarter Kontrolltermin allein genügt nicht.
Wenn die Zeit knapp wird: Beantragen Sie vor Ablauf der Frist bei Ihrer Netzbetreiberin eine Verlängerung. Begründen Sie das Gesuch und legen Sie möglichst Belege bei, beispielsweise dokumentierte Terminabsagen oder einen bestätigten Termin zur Mängelbehebung.
Art. 36 Abs. 3 NIV sieht grundsätzlich eine Verlängerung bis längstens ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode vor. Die auf sechs Jahre befristete ESTI-Ausnahmebewilligung vom 15. Dezember 2023 ermöglicht bis längstens zwei Jahre. Die Netzbetreiberin entscheidet im Einzelfall; eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Die Pflicht zur sicheren Installation und zur unverzüglichen Mängelbehebung bleibt bestehen.
Wird der SiNa trotz zweimaliger Mahnung nicht fristgerecht eingereicht, kann die Durchsetzung an das ESTI übergeben werden. Melden Sie sich frühzeitig – wir unterstützen Sie bei der Planung der nächsten Schritte.
Wichtige Kontrollperioden im Überblick
Die Kontrollperiode richtet sich nach Nutzung und Gefährdung der Installation. Die folgende Auswahl dient der Orientierung; massgebend ist die Einordnung nach dem Anhang der NIV.
20Jahre
Wohnbauten
Übliche Installationen in Einfamilienhäusern und Wohnungen, sofern keine kürzere Kontrollperiode gilt.
Büro, Gewerbe und Landwirtschaft
Zum Beispiel Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten und landwirtschaftliche Betriebe; besondere Nutzungen können kürzere Perioden erfordern.Erhöhte Beanspruchung und Publikumsnutzung
Zum Beispiel Schulen, Hotels, Restaurants, Cafés, Industrie und Grossgewerbe sowie öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektromobilität.Bestimmte explosionsgefährdete Bereiche
Für die im NIV-Anhang bezeichneten Ex-Bereiche, unter anderem bei Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten. Diese Frist gilt nicht pauschal für jede Garage.Temporäre Installationen
Zum Beispiel elektrische Installationen auf Baustellen und Märkten.Besonders wichtig: Nullung Schema III
Enthält eine Installation noch Teile nach Nullung Schema III, gilt grundsätzlich eine fünfjährige Kontrollperiode für die gesamte betroffene Installation, sofern keine kürzere Periode vorgeschrieben ist.
Bei Handänderung: Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode sind zusätzlich zu kontrollieren, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind.
Normex bietet Ihnen
Sorgfältige Kontrollen. Klare Antworten. Persönliche Begleitung.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erklären Ihnen verständlich, was geprüft wird, welche Feststellungen vorliegen und welche Schritte folgen. Unsere Beurteilung ist sachlich, unsere Dokumentation nachvollziehbar und unsere Absprachen verlässlich.
- Eine passende Offerte: Wir klären den Umfang anhand Ihres Objekts und Ihrer Unterlagen. Leistungen und allfälliger Zusatzaufwand werden transparent besprochen.
- Eine abgestimmte Durchführung: Termine, Zugang und notwendige Stromunterbrüche planen wir gemeinsam mit Ihnen.
- Verständliche Ergebnisse: Sie erhalten klare Informationen zu festgestellten Mängeln und den erforderlichen Massnahmen.
- Begleitung bis zum Abschluss: Wir bleiben Ihre Ansprechperson bei Rückfragen, zur Mängelbehebung durch Ihren Installateur und zum Abschluss mit SiNa.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss stehen wir an Ihrer Seite.
Sie haben eine Aufforderung erhalten? Nutzen Sie «Termin / Offerte anfragen» oder kontaktieren Sie uns unter 076 494 19 49.
Quellen und weiterführende Informationen: NIV – Art. 5, 31, 36 und Anhang · ESTI-Infoblatt zur periodischen Kontrolle · ESTI-Ausnahmebewilligung zur Fristverlängerung · ESTI-Weisung 225: Nullung Schema III. Informationsstand: Oktober 2026.
